330 Mio Euro Soforthilfeprogramm für das Gastgewerbe
Mit dem Programm soll den Betrieben durch einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss geholfen werden, Liquiditätsengpässe zu überbrücken: Je Betrieb werden als einmalige Leistung bis zu 3.000 Euro für drei Monate ausbezahlt. Dazu können noch 2000 Euro je Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) für die drei Monate kommen.
Das Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von 330 Millionen Euro wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der durch das Coronavirus ausgelösten Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Die Abwicklung der Stabilitätshilfe erfolgt über die L-Bank. Eine Vorprüfung der Anträge soll wie bereits beim erfolgreichen Soforthilfeprogramm des Landes durch die Industrie- und Handelskammern in bewährter Weise erfolgen. Die Plausibilität der Liquiditätsplanung, aus der sich der maßgebliche Liquiditätsengpass und damit die Höhe des Zuschusses ergibt, ist durch einen Steuerberater zu bescheinigen.