Regierungsfraktionen legen Gesetzentwurf zu Wahl- und Stimmrecht von Menschen mit Behinderung für Kommunalwahl vor

Plenarrede zum Inklusiven Wahlrecht

Die Regierungsfraktionen von CDU und GRÜNEN haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Wahl- und Stimmrecht von betreuten Menschen mit Behinderung für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019 vorgelegt.  
 

Der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Ulli Hockenberger sagte in der Plenardebatte: „Für uns hat es oberste Priorität, dass unser Landesgesetz den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Ein alleiniges Streichen der derzeit noch geltenden Wahlrechtseinschränkungen würde dem nicht genügen. Unser Ziel war und ist es vielmehr, dass für alle Wahlen dieselben Teilnahmeregelungen gelten. Deshalb freut es uns, dass der Bund nun ebenfalls zeitnah seine Rechtsgrundlagen anpassen möchte. Vor dem Hintergrund des knappen Zeitfensters begrüße ich die jetzt im Interesse der davon betroffenen Menschen für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg gefundene pragmatische und gerechte Regelung.“