Durch mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen wird der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt

1. Plenarrede zum Bundesteilhabegesetz

 Das große Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land durch mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu stärken, nimmt nicht nur den Gesetzgeber und damit die Politik in die Verantwortung. In der Pflicht sind wir alle, die ganze Gesellschaft.
1. Plenarrede zum Bundeteilhabegesetz1. Plenarrede zum Bundeteilhabegesetz
 Bei seiner ersten Plenarrede im Landtag von Baden-Württemberg hat Ulli Hockenberger, der behindertenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, zur Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes im Land gesprochen. Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Mit der Zustimmung im Bundesrat kommt die Landesregierung ihrer Verpflichtung nach, sich für eine zügige Umsetzung einzusetzen.Für die über eine Million Schwerbehinderte und die über 1,5 Mio Behinderten in Baden-Württemberg ist dies ein bedeutender Schritt in Richtung Stärkung von Autonomie und Selbstbestimmung. "Auch wenn der Weg vielleicht gerade erst so richtig beginnt und deswegen noch recht weit ist, hilft er uns sicher dabei, genau die Menschen im Blick zu behalten, die darauf besonders angewiesen sind und die wir deswegen in den Mittelpunkt unserer Politik stellen", so der Abgeordnete.