Rettungsprogramm für die kommunalen Thermen in trockenen Tüchern
Antragsberechtigt sind Kommunen als Betreiber oder Gesellschafter von kommunalen Thermen mit Mineral- und Thermalquellen zu therapeutischen Zwecken innerhalb Baden-Württembergs, die aufgrund der COVID-19-Pandemie ihren Betrieb reduziert oder eingestellt haben und die von wesentlicher Bedeutung für die Daseinsvorsorge und insbesondere den Gesundheitstourismus sowie für die regionale Wirtschaft sind.