2, 4 Mio. Euro Städtebauförderung für den Wahlkreis

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine der drängendsten Fragen unserer Zeit. Mit der Städtebauförderung werden Kommunen dabei unterstützt, Wohnraum zu schaffen und Ortskerne zu sanieren, um die Innenstädte lebendig zu halten. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen bewilligt deshalb 302 städtebauliche Gesamt- und Einzelmaßnahmen im ganzen Land

„Ich freue mich, dass vier Gemeinden im Wahlkreis Bruchsal von der Fördermaßnahme mit insgesamt 2,4 Mio.  Euro profitieren. Die Stadt Bruchsal selbst wird mit 200.000 Euro bei der Vorbereitung der Neuordnung des Quartiers rund um das Alte Feuerwehrhaus unterstützt. Karlsdorf-Neuthard erhält eine Finanzhilfeerhöhung von einer Million Euro für die Modernisierung des Rathauses mit Schaffung eines Rathausneubaus und zur baulichen Erneuerung der Zehntscheuer mit Platz- und Straßengestaltung im Quartier Altenbürg. Nach Philippsburg fließen 800.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für die städtebauliche Erneuerung in Huttenheim. Und nach Ubstadt-Weiher gehen 400.000 Euro Finanzhilfeerhöhung für städtebauliche Erneuerungsgebiet im Ortskern Zeutern.“ 

Hintergrund:

Seit 1971 ist die Städtebauförderung als gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ein erfolgreiches Instrument der städtebaulichen Erneuerung. Sie unterstützt die Kommunen dabei, sich an wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Veränderungen anzupassen. So werden zum Beispiel die Errichtung von Schulen, Kitas und Spielplätzen oder die Schaffung von Grünanlagen, barrierefreien Zugängen sowie von Zentren zur Integration von Geflüchteten gefördert.

Gefördert werden in diesem Jahr insgesamt 302 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in 274 Städten und Gemeinden im Land, darunter 51 neue Maßnahmen sowie 251 Sanierungsgebiete, für die weitere Mittel bewilligt werden.

Wichtige Schwerpunkte der Maßnahmen sind unter anderem die Schaffung von Wohnraum, Gewerbeflächenentwicklung, Klimaschutz, Entwicklung der öffentlichen Räume, Nahversorgung. Die Förderhöhe beträgt für die berücksichtigten Maßnahmen insgesamt 234,79 Millionen Euro – davon rund 76,4 Millionen vom Bund.