Im Mittelpunkt der Bund-Länder-Klausurtagung der CDU-Fraktionen zur Behindertenpolitik standen die ersten Eindrücke der Umsetzung des Bundesteilhabesetzes (BTHG), das seit dem ersten Januar 2017 in Kraft ist.
Nun beginnt die praktische Umsetzung der neuen Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Die neue Herangehensweise, die sich am persönlichen Bedarf der betroffenen Menschen orientiert, berücksichtigt die individuelle Situation der Leistungsempfänger. Mit dem Bundesteilhabegesetz, für dass der Bund aufwachsend und ab 2020 jährlich rund 766 Millionen Euro bereitstellt, wird die Lebenssituation vieler Menschen verbessert.
Ulli Hockenberger und Abbgeordnetenkollegen aus Bund und Ländern
